Informationen
Allgemeines
Jugendliche, die aufgrund massiver Probleme in den Herkunftsfamilien
oder fehlender Familien nicht mehr zuhause wohnen können, können Plätze
in der Jugendhilfe erhalten.
In diesen Fällen wird die Unterbringung in Wohnprojekten, in denen Jugendliche
von pädagogischen Fachkräften betreut werden, von den Jugendämtern finanziert,
d.h. das Jugendamt trägt die Kosten für die Unterbringung, die Betreuung
und Hilfe zum Lebensunterhalt (unter Berücksichtung des Familieneinkommens).
Jugendliche und Eltern müssen sich daher als erstes an ihr zuständiges Jugendamt
in ihrem Wohnbezirk wenden und dort die Problematik besprechen (Adressen
der Jugendämter sind unter Links zu
finden).
Informationen über das Wohnen
im Betreuten Jugendwohnen stehen hier für Jugendliche, Eltern und Jugendämter
zur Verfügung.
Sie können sich auch für weitere Informationen direkt unter
der Telefonnummer 621 33 21 oder 627 29 028 an uns wenden.