Informationen

Allgemeines

Jugendliche, die aufgrund massiver Probleme in den Herkunftsfamilien oder fehlender Familien nicht mehr zuhause wohnen können, können Plätze in der Jugendhilfe erhalten.

In diesen Fällen wird die Unterbringung in Wohnprojekten, in denen Jugendliche von pädagogischen Fachkräften betreut werden, von den Jugendämtern finanziert, d.h. das Jugendamt trägt die Kosten für die Unterbringung, die Betreuung und Hilfe zum Lebensunterhalt (unter Berücksichtung des Familieneinkommens).

Jugendliche und Eltern müssen sich daher als erstes an ihr zuständiges Jugendamt in ihrem Wohnbezirk wenden und dort die Problematik besprechen (Adressen der Jugendämter sind unter Links zu finden).

Informationen über das Wohnen im Betreuten Jugendwohnen stehen hier für Jugendliche, Eltern und Jugendämter zur Verfügung.
Sie können sich auch für weitere Informationen direkt unter der Telefonnummer 621 33 21 oder 627 29 028 an uns wenden.